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Parteien
Politische Parteien sind wesentliche Elemente moderner Demokratien. In der Massengesellschaft ist es dem einzelnen Bürger kaum möglich, den politischen Entscheidungsprozess zu beeinflussen. Politische Beteiligung erfolgt daher vor allem über die Mitarbeit in Parteien. Diese wirken an der politischen Meinungsbildung im Staat mit und bestimmen das politische Leben. Nicht umsonst wird die Bundesrepublik Deutschland als Parteienstaat oder Parteiendemokratie bezeichnet.
Aufgaben der Parteien Die Aufgaben und der Status der Parteien werden im Grundgesetz (Art. 21) genau festgelegt: "(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben." Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes besitzen die Parteien den "Rang einer verfassungsrechtlichen Institution". Die Politische Partei (von lat. pars "Teil") ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen (Staat, Kommune) funktionieren sollte. Ihre Einflussnahme erfolgt durch die Mitwirkung in Parlamenten, Regierungen und andern Ämtern sowie durch öffentliche Meinungsäusserung und ausserparlamentarische Aktionen. Eine repräsentative Demokratie ohne Parteien kann nicht funktionieren. Parteien wirken bei der politischen Willensbildung entscheidend mit. Zu ihren Aufgaben gehört es, ...
In Deutschland müssen Parteien registriert werden. Zur Gründung einer Partei bedarf es dabei einer bestimmten Menge an Unterschriften deutscher Staatsbürger. Die Partei muss innerhalb von sechs Jahren an mindestens einer Bundestags- oder Landtagswahl teilnehmen, um weiterhin als Partei anerkannt zu werden. In Deutschland kann eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, wenn sie verfassungsfeindlich agiert. Parteitypen Man unterscheidet heute immer noch grob nach "linken" und "rechten" Parteien. Diese Unterscheidung geht auf das französische Parlament zur Restaurationszeit zurück. Dort saßen die Gegner der Regierung vom Parlamentspräsidenten aus gesehen links. Andere und oft signifikantere Unterscheidungen sind: 1. Unterscheidung nach dem Organisationsgrad:
2. Unterscheidung nach gesellschaftspolitischen Zielen:
3. Unterscheidung nach dem politischen Einzugsbereich:
4. Unterscheidung nach der Funktion im politischen System:
Selbstverständlich gibt es bei der Klassifikation von Parteien häufig fließende Übergänge. Grundsätze des Parteiensystems Der Wirkungszusammenhang von Beziehungen zwischen allen Parteien wird als Parteiensystem bezeichnet. Das deutsche Grund- und Parteiengesetz legt für das Parteiensystem verschiedene Grundsätze fest. So verlangt das Grundgesetz (Art. 21, Satz 1 und 2) das Mehrparteienprinzip und schließt das Einparteiensystem aus. Es herrschen Parteienfreiheit und Chancengleicheit. Das heißt, jeder Bürger kann eine Partei gründen. Jede Partei kann an Wahlen teilnehmen und dafür für sich im öffentlichen Fernsehen, auf Plakaten etc. werben sowie öffentliche Räume für Wahlveranstaltungen nutzen. Für alle Parteien ist dabei eine innerparteiliche Demokratie vorgeschrieben: Alle Entscheidungen müssen von den Parteimitgliedern oder Delegierten in Wahlen und Abstimmungen getroffen werden. Parteiämter müssen jeweils für zwei Jahre in geheimer Wahl besetzt werden. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Parteien müssen weiterhin über ihre Einnahmen und Ausgaben öffentliche Rechenschaft ablegen (finanzielle Rechenschaftslegung). Das Parteiensystem mit seinen historisch und international variablen Strukturen und Verfahren erbringt daher zwei gegensätzliche Leistungen für das übergreifende politische System: Es sorgt zum einen für Stabilität und ermöglicht zum anderen politischen Wandel. Damit trägt es wesentlich zur Funktionsfähigkeit der modernen Demokratie im Sinne gesellschaftlicher Willensbildung und staatlicher Steuerung bei. Bei modernen Demokratien kann man auch zwischen Mehrparteien- und Zweiparteiensystemen unterscheiden. Das Mehrheitswahlrecht trägt zur Bildung von Zweiparteiensystemen bei, wie sie zum Beispiel in Großbritannien und den USA existieren. Hier sind nur eine Regierungs- und eine Oppositionspartei im Parlament repräsentiert, bei allerdings vergleichsweise geringer Bindung des Abgeordneten an Vorgaben seiner Partei. Das Verhältniswahlrecht begünstigt die Bildung eines Parlaments mit mehreren Parteien, wobei jedoch im Allgemeinen die Fraktionsdisziplin eine größere Rolle spielt (z.B. Niederlande, Deutschland). Zweiparteiensysteme führen zu klaren Mehrheiten, bei der die Regierungsbildung sehr einfach ist. Mehrparteiensysteme führen hingegen zu Koalitionsregierungen, die schwieriger zu bilden sind und wo es leicht zu internen Konflikten kommt. Ein Mehrparteiensystem spiegelt dafür die komplizierte gesellschaftliche Wirklichkeit besser wider. Einparteiensysteme finden sich nur in nicht-demokratischen Staaten.
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Weitere Begriffe : Gesetz des steigenden Surplus | Zinsliberalisierung, Zinsderegulierung | Mirrorcontract | ||||||||||||||||||||||||||||
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