Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Demutsgebärde

In der Wirtschaftssoziologie: -haltung, -Stellung, auch Befriedungs- oder Beschwichtigungsverhalten, appeasement beha ior, in der Verhaltensforschung Bezeichnung für artspezifische „Unterwerfungsgesten“ die, wenn sie von einem im Kampf mit einem Artgenossen befindlichen Tier gezeigt werden, die Beendigung des Angriffs durch den Überlegenen bewirken. Zumeist besteht die Demutsgebärde in der offenen Darbietung der verletzlichsten Körperstelle (z.B. beim Hund: der Halsseite), so dass diese dem Gegner schutzlos ausgeliefert ist. Diese Körperstellen wirken also offenbar als „Auslöser, die soziale Hemmungen des Waffengebrauchs beim Artgenossen aktivieren“ (K. Lorenz 1965). Bisweilen werden auch menschliche Gesten wie die Verneigung als Demutsgebärde interpretiert.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Demos
 
Den Danske Bankförening
 
Weitere Begriffe : obligatorische Rechte | Abschreibungskennzahlen | Massendaten
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.