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BenefiziarIn der Wirtschaftssoziologie: in der Rechtssoziologie der Begünstigte einer sozialen Norm, also der, dessen Interesse durch die Regel geschützt wird. dass ein Benefiziar über die Einhaltung der Norm wacht und bei Verletzungen selber eine Sanktion ergreift, ist eine häufig anzutreffende Lösung des Problems sozialer Ordnung.
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Weitere Begriffe : Arbeitszeitrichtlinie | Einzug | automatisches Pfandrecht | ||||||||||||||||||||||||||||
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