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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wirtschaftslexikon

Dieses Online-Wirtschaftslexikon eignet sich sowohl für Laien als auch für den akademischen Bereich. Finden Sie jeden Fachausdruck zunächst knapp dargestellt und im Verlauf des Artikels immer ausführlicher. Es sind alle großen Bereiche der Wirtschaftslebens und der Wirtschaftswissenschaften abgedeckt. Aktuell veröffentlichte Artikel finden Sie unten aufgeführt.

20. 10. 2018

Erbfolge - Wer erbt wann was und wie viel? Eine Frage, die im Todesfall eines Angehörigen die ganze Verwandtschaft beschäftigt - und oft genug auch deutsche Gerichte. Erblasser und Erbe Wer etwas zu vererben hat, heißt Erblasser. Das ist nicht nur der Verstorbene, sondern auch derjenige, der ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag schließt. Wer etwas erbt, heißt Erbe. Der Erbe hat grundsätzlich das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Tritt er das Erbe an, so erbt er neben dem Vermögen auch alle Verbindlichkeiten, z.B. unbezahlte Raten oder Schulden. Sind mehrere Erben vorhanden, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Ist kein Erbe vorhanden, erbt der Staat. Erben können neben Menschen auch "juristische Personen" wie eine Aktiengesellschaft. Es gibt gesetzliche Erben und gewillkürte Erben, die der Erblasser bestimmt hat. Nachlass Alles, was ein Mensch vererbt, nennt man Erbschaft oder Nachlass. Dazu gehören Vermögen, Schulden und Rechte, die übertragbar sind. Vererbbar sind z.B. Patente oder das Anrecht auf Schmerzensgeld (seit 1990), nicht aber die Verpflichtung, jemanden zu versorgen. Der Erbfall ist in der Regel der Tod eines Angehörigen, es muss aber nicht der Zeitpunkt des Erbes sein. Der Erblasser kann bestimmen, dass im Todesfall ein Vorerbe den Nachlass erhält und viel später zu einem vom Erblasser gewählten Zeitpunkt und eventuell unter gewissen Bedingungen ein Nacherbe (die Einsetzung eines Nacherben wird in den meisten Fällen nach dreißig Jahren unwirksam!). Einen Mindestanspruch beim Erben haben immer Kinder, Eltern, Ehegatten und mit Einschränkungen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Man nennt das den so genannten Pflichtteil. Auch wenn ein Pflichtteilsberechtigter weniger als den Pflichtteil zuerkannt bekommt, kann er die Differenz von dem oder den Erben einfordern. Allerdings hat er nur Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Der Pflichtteilergänzungsanspruch gleicht den Wert bis hin zum Pflichtteil aus, wenn durch Schenkungen bis maximal >>> Erbfolge

Gruppenideologie - In der Wirtschaftssoziologie: eine zusammenfassende Bezeichnung >>> Gruppenideologie

Planungsebenen - Lassen sich anhand unterschiedlicher Abgrenzungskriterien unterscheiden. Mit diesen Abgrenzungskriterien wird eine - gedankliche - Trennlinie zwischen den beiden »Endpunkten« des Planungsspektrums -strategische und operative Bankplanung - gezogen, um die Unterschiede zwischen beiden Planungsebenen zu verdeutlichen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass zwischen den einzelnen Kriterien ein mehr oder weniger starker Zusammenhang besteht, demzufolge ein einzelnes Kriterium den Unterschied nicht eindeutig sichtbar machen >>> Planungsebenen

Autoritätszentrum - In der Wirtschaftssoziologie: die Positionen >>> Autoritätszentrum

Sozialstaat - In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Bezeichnung für einen kapitalistischen Staat, der einer staatlichen Sozialpolitik einen größeren Platz in seiner Regierungspolitik einräumt. In der Wirtschaftssoziologie: die den kapitalistischen Gesellschaften seit dem 1. Weltkrieg eigentümliche Verflechtung von Privatwirtschaft und Staat, die durch die krisenverhindernden Eingriffe des Staates >>> Sozialstaat


19. 10. 2018

neutrales Geld, Neutralität des Geldes - Vorstellung der klassischen Nationalökonomie, nach der Geld als solches keinerlei Einfluss auf die realen Wirtschaftsvorgänge ausübt bzw. ausüben soll, auch i. Hinbl.a. den Konjunkturverlauf usw. Geld überdeckt >>> neutrales Geld, Neutralität des Geldes

Bankierbonifikation - Im Zusammenhang mit der Fremdemission von Wertpapieren durch Banken und deren Platzierung >>> Bankierbonifikation

Abzugsverfahren - Hilfsw. Art der Konsolidierung von Bankbilanzen für Bankenaufsichtszwecke, wenn die für die eigentlich vorgeschriebene Quotenkonsolidierung erforderlichen Informationen nicht erhältlich sind. In solchen Fällen kann auf das Abzugsverfahren ausgewichen werden, das die Aussagekriterien des eigentlich vorgesehenen quotalen Konsolidierungsverfahrens erfüllen muss: In diesem Fall sind die auf die gruppenangehörige Bank entfallenden Buchwerte der Kapitalanteile, der Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter und des Genussrechtskapitals >>> Abzugsverfahren

Beteiligungsrechte - Wesentliche Rechte, die einem Beteiligungsgeber durch Übernahme einer Beteiligung >>> Beteiligungsrechte

Patientenbefragung - In der Gesundheitswirtschaft: Mündliche, schriftliche oder telefonische Befragung von Patienten vor, während und/oder nach einer Behandlung bzw. einem Klinikaufenthalt. Mittlerweile werden von vielen Krankenhäusern, aber auch ambulanten Einrichtungen sowie Arztpraxen punktuelle oder regelmäßige Patientenbefragungen als Instrument eingesetzt. Dabei kommen sowohl selbst entwickelte Fragebögen als auch von spezialisierten Unternehmen entwickelte professionelle Befragungssysteme zum Einsatz. Teilweise wird die Aufgabe der Patientenbefragung auch vollständig an einen spezialisierten Dienstleister outgesourced. Bei der Patientenbefragung werden drei grundsätzlich verschiedene Ansätze verfolgt: • auf Defizite reagierende bzw. ausgerichtete Befragungen • marketingorientierte Befragungen • systematische und standardisierte Befragungen zur Qualitätssicherung und -steigerung mit Benchmark- >>> Patientenbefragung


18. 10. 2018

Kreditgeschäftsbereich »Marktfolge« - Relevant bei Funktionstrennung >>> Kreditgeschäftsbereich »Marktfolge«

Fahrtkosten - In der Gesundheitswirtschaft: In der Krankenversicherung finanzielle Aufwendungen für Fahrten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen. Sozialgesetzbuch (SGB) V § 60 bestimmt dazu für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): (1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung unter Abzug des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 festgelegt hat. ... (3) Als Fahrkosten >>> Fahrtkosten

Kreditvergabeverbot oder -begrenzung - Bundesanstalt >>> Kreditvergabeverbot oder -begrenzung

volitional - In der Wirtschaftssoziologie: willensmässig, >>> volitional

Sparkassenbezeichnung(sschutz) - Nach KWG dürfen die Bez. »Sparkasse« oder eine Bez., in der das Wort »Sparkasse« enthalten ist, in der Firma, als Firmenzusatz, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur führen: 1. öffentlich-rechtliche Sparkassen, die eine Geschäftsbetriebserlaubnis nach § 32 KWG haben, 2. andere Unternehmen, die bei Inkrafttreten des KWG eine solche Bez. nach vorherigen Vorschriften befugt geführt >>> Sparkassenbezeichnung(sschutz)


17. 10. 2018

Fremdbild - In der Wirtschaftssoziologie: >>> Fremdbild

monatliche Bilanzstatistik - BISTA-Meldungen. 1. Begriff: aufgrund von §18 BBankG von der Deutschen Bundesbank angeordnete bilanzstatistische Erhebung, in deren Rahmen Kreditinstitute i. S. des KWG der Bundesbank monatlich den Stand ihrer Aktiva und Passiva, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren zu melden haben. Sie müssen ferner Eventualverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, andere nicht passivierte Verbindlichkeiten sowie Verwaltungskredite mitteilen und gewisse weitere Angaben (Sparverkehr, girale Verfügungen von Nichtbanken, Nominalwerte von Wertpapieren, Abschreibungen auf bestimmte Aktiva, Wechsel- und Scheckproteste; einmal jährlich: Zahl der ausgegebenen gültigen Scheckkarten) machen. Bausparkassen haben auch Informationen über die Entwicklung des Bauspargeschäfts zu liefern. Allen Kreditinstituten außer den Bausparkassen obliegen bankwöchentliche Zusatzangaben über den Kassenbestand inländischer Zahlungsmittel sowie über bestimmte Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Bausparkassen und Nichtbanken. – 2. Von der Aufstellung der m. B. sind befreit: Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiersammelbanken, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sowie Kreditinstitute, die nur das Garantiegeschäft i. S. von §1 I 2 Nr. 8 KWG betreiben oder ganz oder teilweise nicht der Bankenaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen unterworfen sind. – 3. Differenziertere Angaben müssen Kreditinstitute mit Zweigstellen in mehreren Bundesländern machen (Regionalmeldungen); Kreditinstitute mit ausländischen Zweigstellen haben sowohl eine Meldung für den im Inland gelegenen Teil des Instituts als auch gesonderte Meldungen für jedes Sitzland der Zweigstelle(n) abzugeben. Im Rahmen der m. B. haben inländische Kreditinstitute auch den Stand der Aktiva und Passiva ihrer ausländischen Tochterinstitute, gegliedert nach Arten, Fristigkeiten und Wirtschaftssektoren, >>> monatliche Bilanzstatistik

Einpunktbewegung - In der Wirtschaftssoziologie: Single purpose movement, offene politische Gruppierung, die ein einziges Ziel verfolgt und nicht als dauerhaftes Instrument politischer Durchsetzung angelegt ist (z.B. Ostermarschbewegung, Frauenrechtlerinnen, Organisationen >>> Einpunktbewegung

Tendenzverhalten - In der Wirtschaftssoziologie: in der Betriebssoziologie dasjenige Verhalten von Angestellten, >>> Tendenzverhalten

Kommanditist - Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der nur mit der von ihm eingebrachten Kapitaleinlage für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten haftet. In der Regel sind Kommanditisten von der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschlossen. Sie haben aber bestimmte Information und Mitbestimmungsrechte.Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ermöglicht natürlichen wie juristischen Personen eine finanzielle Beteiligung an einer Personengesellschaft, ohne das Risiko einer unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dritten Personen. Das Gesellschaftsrecht teilt die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft in zwei Kategorien: die so genannten Kommanditisten, die lediglich mit ihrem Anteil am Gesellschaftskapital haften und die Komplementäre, die sowohl mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeit der Gesellschaft haften. Aus diesem Grund werden Kommanditisten oftmals auch als Teilhafter bezeichnet, während für Komplementäre auch der Begriff "Vollhafter" verwendet wird. In der Regel fungieren Kommanditisten lediglich als Geldgeber des Unternehmens. Eine aktive Teilnahme am Geschäftsverkehr findet meist nicht statt. Aufgrund der Möglichkeit, sich an einer Personengesellschaft beteiligen zu können, ohne die sonst damit verbundenen Risiken auf sich nehmen zu müssen, hat die Rechtsform der Kommanditgesellschaft eine sehr wichtige Stellung in der deutschen Unternehmenslandschaft. Kommanditgesellschaften spielen nicht nur im klassischen Produktions- oder Dienstleistungsbereich eine wichtige Rolle. Sie dienen häufig auch als Kapitalsammelstellen. So werden viele Flugzeug-, Schiffs- und Immobilienbeteiligungsmodelle in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft strukturiert. In diesem Fall profitiert der Anleger einerseits von der auf seine Einlage beschränkte Haftung und andererseits davon, dass die für diese Anlageformen so wichtige Verlustzuweisung direkt an die Kommanditisten erfolgt. Diese Form der Kapitalanlagegesellschaften besteht oft aus sehr vielen Kommanditisten, die sich untereinander weder kennen, noch je miteinander in Kontakt treten. Bei Gründung einer Kommanditgesellschaft muss jeder Kommanditist mit Namen und der Höhe seiner Einlage ins Handelsregister eingetragen werden. Anders als bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) werden die Namen der Kommanditisten aber nicht durch Veröffentlichung bekannt gemacht. Gläubiger, >>> Kommanditist


16. 10. 2018

Internet-Broking - Wer an der Börse spekulieren möchte, kann das auch ohne eine Geschäftsbank oder einen professionellen Broker einzuschalten: durch Internet-Broking. Der Aktienkauf oder -verkauf per Internet ermöglicht es, Aktiengeschäfte einfach über den PC zu Hause zu tätigen. Der Aktienkauf über Discount-Broker im Internet hat gegenüber dem herkömmlichen Aktienkauf entscheidende Vorteile: Er ist schneller, bequemer und kostengünstiger. Nachteile: Geschäfte per Internet sind nie absolut sicher und es findet keine Beratung statt. Internet-Broking ist daher nur etwas für Spezialisten, die sich im Aktienhandel gut auskennen.Täglich die internationalen Börsenkurse studieren und die aktuellen Nachrichten von den Börsen weltweit verfolgen gehört für Profis im Aktienhandel zum Alltag. Mit dem Internet-Broking gibt es auch für Privatanleger die Möglichkeit, fast ohne Zeitverlust an Informationen über die neuesten Börsenentwicklungen zu kommen und sogar sofort mit einem Aktienkauf- oder verkauf zu reagieren. Wer sich über den neusten Stand des Dax an der Frankfurter Börse informieren will, kann das per Mausklick im Internet in Sekundenschnelle: Die Deutsche Börse (www.exchange.de) überträgt per Web-Kamera die Daxkurve ins Internet, fast in Echtzeit, also nahezu ohne Zeitverlust. Dazu gibt es die aktuellen Stände verschiedener Börsen-Indizes: DJ EURO STOXX 50, MDAX, SDAX etc., sowie die Kurse der 30 Dax-Werte - mit der Möglichkeit, sein eigenes Portfolio zusammenzustellen. Auch das Deutsche Aktieninstitut (www.dai.de) bietet im Internet Informationen rund um die Aktie, zum Beispiel ein Börsenlexikon. Daneben werden auf der Homepage des Deutschen Aktieninstituts Links zu den Homepages börsennotierter Unternehmen angeboten. Wer sich nicht nur für die in Deutschland börsennotierten Unternehmen interessiert, kann im Internet auch den internationalen Börsen einen Besuch abstatten: Die Internet-Adressen der Börsen findet man am besten mit Hilfe von Suchmaschinen wie Google (www.google.de) Eine weitere Möglichkeit: Unter der Adresse www.money.com findet man eine Liste aller im Internet abrufbaren Aktien - von der Buenos Aires Stock >>> Internet-Broking

Sozialhilfe - Sozialhilfe ist eine Leistung des Staates. Auf sie hat jeder Bürger Rechtsanspruch, wenn er in eine persönliche Notlage geraten ist und deshalb aus eigener Kraft kein menschenwürdiges Leben führen kann. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Notlage selbst verschuldet ist. Geregelt wird Sozialhilfe durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Beantragt werden muss sie beim Sozialamt.Die Sozialhilfe ist eine so genannte "nachrangige Hilfe". Sie wird gewährt, wenn andere Hilfsmöglichkeiten erschöpft sind. Es kann viele persönliche Gründe für einen Antrag auf Sozialhilfe geben. Zu den häufigsten zählen: unzureichendes eigenes Einkommen wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung. Aber auch die finanziellen Folgen einer Scheidung, eine zu geringe Rente im Alter oder Pflegebedürftigkeit können der Grund für einen Antrag sein. Grundlage für den Rechtsanspruch auf Hilfe ist das Bundessozialhilfegesetz. Erfüllt werden kann der >>> Sozialhilfe

Europäische Union (EU) - Seit dem 1. November 1993 wird die Europäische Gemeinschaft (EG) als Europäische Union (EU) bezeichnet. An diesem Tag trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. An sich ist die EU nicht an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Sie ist vielmehr rechtlich das gemeinsame Dach für die verschiedenen Institutionen und Initiativen der Mitgliedsländer. Doch Europäische Union ist längst zum allgemeinen akzeptierten Begriff für den immer engeren Zusammenschluss der inzwischen 25 europäischen Mitgliedsstaaten geworden.Im Vertrag von Maastricht wird festgelegt: "Durch diesen Vertrag gründen die hohen Vertragsparteien untereinander eine Europäische Union, im Folgenden als 'Union' bezeichnet". In der Union gibt es drei Felder der Zusammenarbeit: Die Europäische Gemeinschaft, aus der sich bis zum Ende der neunziger Jahre die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion entwickelte, die neue Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik. Umbenannt wurde der EG-Ministerrat. Er wird seit dem 1. November 1993 als "Rat der Europäischen Union" bezeichnet. Der EU-Ministerrat hat keine festen Mitglieder, sondern kann sich je nach dem zu behandelnden Thema beispielsweise aus den Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar- oder Finanzministern zusammensetzen. Bei wichtigen Anlässen (Gipfeltreffen) besteht er aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Die Union besitzt allerdings im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit. Alle Rechtsakte beziehen sich daher weiterhin auf die Europäische Gemeinschaft, an deren Spitze die Kommission >>> Europäische Union (EU)

Sozialprestige - In der Wirtschaftssoziologie: >>> Sozialprestige

Bürgerversicherung - In der Gesundheitswirtschaft: Bezeichnung für ein Modell der Sozialversicherung, das alle Bürger umfasst. Erstmals in dieser Form von Bündnis 90/Die Grünen Ende der 90er Jahre in ihre Parteiprogrammatik aufgenommen als Vorstellung zur Weiterentwicklung des deutschen Sozialsystems, in dem der Bürger deutlich mehr Wahlmöglichkeiten als in den klassischen Sozialversicherungszweigen erhalten sollte. Aufgegriffen wurde der Begriff der Bürgerversicherung dann im Rahmen der Beratungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, nach ihrem Vorsitzenden Prof. Dr. Bert Rürup auch Rürup-Kommission genannt. Hier wurde als eines von zwei Modellen das der Bürgerversicherung entwickelt, das insbesondere die Erweiterung der Pflichtmitgliedschaft in der dann in Bürgerversicherung umbenannten gesetzlichen Krankenversicherung für alle Bürger vorsah, also auch diejenigen Gruppen, die bisher von der Versicherungspflicht in der GKV ausgenommen sind (Beamte, Selbstständige, Beschäftigte mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze). Außerdem sah das Konzept die Beitragspflicht für alle Einkunftsarten, also auch für Kapital-, Zins- und Mieteinkünfte, vor. Konsequent umgesetzt bedeutet eine Bürgerversicherung die Auflösung des bisherigen Dualismus von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. In der Kurzfassung des Berichtes der Rürup-Kommission1 wurde die Bürgerversicherung wie folgt beschrieben: • Eine die gesamte Bevölkerung umfassende Bürgerversicherung, welche von allen Bürgerinnen und Bürgern in Orientierung >>> Bürgerversicherung


15. 10. 2018

Genotext - In der Wirtschaftssoziologie: in der Textsemiotik bei J. Kristeva (1974) umfassende Bezeichnung für semiotische Prozesse, die zu einem Text „drängen“ („Triebe, ihre Dispositionen, der Zuschnitt, den sie dem Körper aufprägen, das ökologische und gesellschaftliche System, das >>> Genotext

Reingewinn - Positives Ergebnis eines Geschäftsjahres aus der Summe der Erträge abzüglich der Summe der Aufwendungen. Der Ausweis erfolgt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der GuV-Rechnung als Sollsaldo und in der Bilanz auf den Kapitalkonten bzw. beim Kommanditisten, der seine Einlage geleistet hat, auf einem Sonderkonto. >>> Reingewinn

Verkaufsakkreditiv - Gegenakkreditiv. >>> Verkaufsakkreditiv

Schecksperre - 1. Begriff: Mitteilung eines Scheckausstellers an das bezogene Kreditinstitut mit dem Ziel, die Einlösung des Schecks zu verhindern. Die Schecksperre kann bewirkt werden a) durch den Widerruf gemäß Art. 32 SchG, b) durch Mitteilung an das bezogene Institut, dass ausgehändigte Scheckformulare abhanden gekommen sind und daher möglicherweise von unbefugten Dritten missbraucht werden. – 2. Widerruf: Der Kontoinhaber als Aussteller kann die in einem Scheck liegende Zahlungsanweisung jederzeit widerrufen >>> Schecksperre

Priorität-1-Zahlungen - P1-Zahlungen. >>> Priorität-1-Zahlungen


14. 10. 2018

Wissenskluft, These der wachsenden - In der Wirtschaftssoziologie: increasing >>> Wissenskluft, These der wachsenden

Kommunikation, direkte - In der Wirtschaftssoziologie: personale Kommunikation, /ace-to-/ace-Kommunikation, [1] Bezeichnung für die Art des Kommunikationsprozesses, in dem der Adressant seine Information unmittelbar an den Adressaten >>> Kommunikation, direkte

involvement, calculative - In der Wirtschaftssoziologie: (engl.), rechenhafte Bindung. >>> involvement, calculative

Biosphärenreservat - Biosphärenreservate sind Binnen- und Küstenlandschaften, die u. a. durch hohe Artenvielfalt gekennzeichnet sind und als Beispiel einer landschaftsverträglichen Landnutzung überregionale Bedeutung haben. Sie sind als Natur- oder -Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und müssen den Richtlinien der Organisation der Vereinten Nationen für >>> Biosphärenreservat

Routinisierung des Charisma - In der Wirtschaftssoziologie: die dauernde Tendenz der charismatischen >>> Routinisierung des Charisma


13. 10. 2018

Eurosystem, automatisierte Clearinghäuser - automatisierte >>> Eurosystem, automatisierte Clearinghäuser

Scheckbarauszahlung - Erfolgt bei Barschecks, >>> Scheckbarauszahlung

strukturelle Währungsposition - Marktrisikopositionen. >>> strukturelle Währungsposition

offener Markt - 1. Openmarket. Allgemein zugänglicher Finanzmarkt. 2.1. e. S. Wertpapierbörse. 3. >>> offener Markt

Soziologie, universalistische - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für die von O. Spann vertretene Auffassung, dass soziale Gebilde mehr und früher sind als ihre Teile, die Individuen. Die gesellschaftliche Wirklichkeit wird als verwirklichter, ausgegliederter Geist >>> Soziologie, universalistische


12. 10. 2018

Kollegen - In der Wirtschaftssoziologie: [1] in der Berufssoziologie >>> Kollegen

Militarismus - In der Wirtschaftssoziologie: Begriff mit vielfältigen Bedeutungsaspekten, oft auch Kampfbegriff. [1] Einstellungen und Dispositionen, die kriegerische Auseinandersetzungen hochschätzen >>> Militarismus

Modalität - In der Wirtschaftssoziologie: Art und Weise des Seins oder Geschehens; nach T. Geiger >>> Modalität

Ankaufsgebühren - Gebühren, die beim Verkauf von Fondsanteilen zur Deckung der Platzierungskosten berechnet werden. Diese Ausgabekosten sind im Ausgabepreis >>> Ankaufsgebühren

Wirtschaftsgeschichte - In der Wirtschaftssoziologie: wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Beschreibung, der Erklärung >>> Wirtschaftsgeschichte


11. 10. 2018

Erfüllung durch Übertragung des Miteigentums an einem Sammelbestand - Erfüllung bei einem Schuldverhältnis kann auch durch Übertragung >>> Erfüllung durch Übertragung des Miteigentums an einem Sammelbestand

Zinsbildung - Zustandekommen der verschiedenen Zinssätze und ihrer Struktur (Zinsstruktur) >>> Zinsbildung

Informationseffizienz von Finanzmärkten - Die Markteffizienztheorie unterscheidet eine schwache, mittelstrenge und strenge (starke) Form der Informationseffizienz von Finanzmärkten, vor allem von Kapital-, aber auch von Devisen-, Geld-, Termin-, Futures-, Optionsmärkten u.a. Nach der schwachen Form der Effizienzthese gilt ein Finanzmarkt dann als informationseffizient, wenn in den aktuellen Marktpreisen sämtliche Informationen über vergangene Preisentwicklungen des betr. Marktobjekts Berücksichtigung finden. Die Kenntnis und Analyse der vergangenen >>> Informationseffizienz von Finanzmärkten

Geldmarkt, inländischer - nationaler Geldmarkt. >>> Geldmarkt, inländischer

Verwaltungspflichten - Banken übernehmen lt. ihren AGB mangels ausdrücklicher und schriftlicher abweichender Vereinbarung keine anderen als die in ihren AGB erwähnten Verwaltungspflichten, >>> Verwaltungspflichten


 
 
 
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