Zinskonversion, Zinskonvertierung
Umwandlung
ursprünglich festvereinbarter Zinsen auf Vermögenswerte, vor allem Anleihen, in niedrigere bzw. höhere Zinssätze durch Herab- oder Heraufsetzung, weil sich der Zinssatz als nicht (mehr) marktgerecht erweist, entweder durch Vertrag - z. B. bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - oder zwangsweise durch den Staat. In der Praxis kommt praktisch nur eine Herabkonvertierung von Zinsen vor. Heraufkonvertierung von sehr niedrigen, gegenüber dem Marktniveau stark unterverzinslich gewordenen Anleihen kommt in praxi so gut wie nicht vor; ggf. - gleichfalls selten - wird eine umlaufende Anleihe vorzeitig gekündigt und eine neue mit geändertem Zinssatz emittiert. Zinskonversion i. S. einer Zinsreduktion erfolgt u.U. durch Gesetz vor allem für Anleihen eines hoch verschuldeten Staates.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|