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ZAV - Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist bundesweit und international tätig, sowohl für Arbeitsuchende als auch für Unternehmen. Sie kümmert sich um Aufgabenbereiche und bestimmte Berufs- und Personengruppen. Seit Beginn ihrer Tätigkeit 1954 hat die ZAV ihre Vermittlungsangebote auf immer weitere Felder ausgedehnt. Dazu zählen vor allem Berufsgruppen, die nur schwer von allgemeinen Arbeitsämtern vermittelt werden. Das sind neben Künstlern, Mannequins, Journalisten, Fotomodellen oder Artisten vor allem Führungskräfte der Wirtschaft. Außerdem ist die ZAV zuständig für die Vermittlung von Jobs im Ausland oder bei internationalen Organisationen. Die ZAV ist eine Alternative zu den privaten Arbeitsvermittlern, die auch schon vor dem 1. August 1994 gegen Entgelt tätig werden durften. Im Gegensatz zu privaten Vermittlern bietet die ZAV ihre Dienste grundsätzlich kostenlos an. Sie ist außerdem ein Gegengewicht zu Personalberatern und "Headhuntern". Zu den wichtigsten Aufgabenbereichen und Abteilungen der ZAV gehören:
Darüber hinaus hilft die ZAV bei: 1. der Reintegration ins Berufsleben von in Deutschland lebenden Arbeitnehmern sowie Ausbildungsabsolventen aus Entwicklungsländern, die eine berufliche Wiedereingliederung in ihre Herkunftsländer anstreben. 2. Gastarbeiternehmerverfahren, die die berufliche und sprachliche Fortbildung der Teilnehmer fördert. Die ZAV prüft die Zugangsvoraussetzungen auf Bewerber- sowie Betriebsseite, vermittelt die Arbeitnehmer und erteilt die notwendige Zulassungsvoraussetzung. 3. Der Vermittlung von Saisonkräften und Schaustellergehilfen. Vermittlungsabsprachen mit Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE-Staaten) ermöglichen die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeiter in Deutschland. Diese dürfen maximal vier Monate pro Kalenderjahr in der Land- und Forstwirtschaft, im Weinbau, in der Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe (HoGa) arbeiten. Das Schaustellergewerbe kann auf dem gleichen Weg aus MOE-Staaten Schaustellergehilfen gewinnen und bis zu neun Monaten einsetzen. 4. Der Förderung von Nachwuchskräften (Abiturienten, Studenten und junge Berufstätige) für den nationalen und internationalen Arbeitsmarkt. Die ZAV bietet zahlreiche Programme für Jobs- und Praktika weltweit an. 5. Der Vermittlung von Praktika und Ferienjobs für ausländische Studierende in Deutschland. Dazu gehört auch die Hilfestellung bei der Lösung ordnungspolitischer Aufgaben wie der Arbeitsmarktzulassung. Alle Informationen hierzu erhalten Sie bei: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 (0) 228 - 713 -0 Fax: +49 (0) 228 713 - 270 - 1111 E-Mail: [email protected]Internet: www.arbeitsagentur.de
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