Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im öffentlichrechtlichen Bereich
Auch: Förderinstitute (-banken) des Bundes, der Länder. Diese Gruppe ist aus gesamtwirtschaftlicher Sicht betrachtet bedeutsamer als die der privatrechtlichen. Der Staat bedient sich ihrer für zahlreiche struktur- und prozesspolitische Aufgaben, die privaten Banken nicht übertragen werden können oder von diesen mangels Rentabilität oder wegen hoher Risiken nicht betrieben würden. Wichtigstes Beispiel: KfW.
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