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Entflechtung
1. Rechtliche und wirtschaftliche Maßnahmen zur Auflösung von Konzernen und Aufhebung von Unternehmenszusammenschlüssen nach 1945 gemäss alliertem Besatzungsrecht (Potsdamer Abkommen) durch Dezentralisierung der Wirtschaftsaktivitäten.
2. Gemäss § 41 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Hinblick auf die Fusionskontrolle angestrebte Verhinderung übermäßiger Unternehmenskonzentration aufgrund Marktbeherrschung. Sie erfolgt im Wege der Untersagung von Fusionen und Rückabwicklung von Unternehmenszusammenschlüssen durch Auflagen des - Bundeskartellamts oder Bundeswirtschaftsministeriums.
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